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Die schweizerische „Männerdemokratie“ als „Exportartikel“? (Post-)Koloniale Selbstverständlichkeiten der Schweizer Presse beim Besuch nigerianischer Studierender im Jahr 1959

Autor: Matthias Ebbertz*
Redaktion: Zoé Kergomard

In diesem Beitrag möchte ich den Spuren einer spannenden Quelle für die Geschichte Schwarzer Menschen, des Frauenstimmrechts wie auch der politischen Bildung in der Schweiz nachgehen, welche die Historikerinnen Jovita dos Santos Pinto, Elisabeth Joris und Francesca Falk in ihren Arbeiten erwähnen: ein Bericht des schweizerischen Boulevardblattes Die Woche über den Besuch einer nigerianischen Delegation, die als Gast der Gemeinde Kirchberg bei Zürich die demokratischen Einrichtungen der Schweiz studieren solle.1 Sie verweisen dabei auf den Anachronismus, dass die Schweizer der nigerianischen Delegation «Demokratie» beibringen zu müssen meinen, obschon das Frauenstimmrecht im Süden Nigerias schon 1958 eingeführt wurde, während die Schweizer Männer es gerade 1959 ablehnten und erst 1971 auf eidgenössischer Ebene annahmen.

Die scheinbar selbstverständliche Überlegenheit der schweizerischen Männerdemokratie macht deutlich, wie wenig der Ausschluss der Frauen von ihren politischen Rechten damals als Defizit der schweizerischen Demokratie verstanden wurde. Vielmehr verweist die mediale Diskussion um dieses Ereignis auf die in der Schweiz verbreiteten kolonialen Vorstellungen zu den „Anderen“ sowie zur Schweiz selbst,2 die sowohl in die (noch zu etablierenden) Beziehungen der Schweiz mit den neuen unabhängigen Staaten als auch in die Frauenstimmrechtsdebatte selbst mit eingeflossen sind.

Francesca Falk verweist somit auf ein rassistisches Argument des liberalen Nationalrats Jacques Chamorel gegen das Frauenstimmrecht: „Eine N****-Republik mag das Frauenstimmrecht einführen, aber es wird immer noch eine N****-Republik sein. Dagegen hat die Schweiz die Zeichen und Beweise ihrer politischen Reife vervielfacht, auch wenn Frauen dort nicht wählen dürfen”.3 Solche Diskurse konstruierten die Schweiz als («weisser») demokratischer Sonderfall, der unvergleichbar sei und nicht anhand demokratischer Entwicklungen im Rest der Welt – und gerade nicht im Globalen Süden – evaluiert werden könne.

Die mediale Darstellung des „Unterrichts in Demokratie“ für nigerianische Studierende mag solche Vorstellungen weiter bestätigt und verbreitet haben. Veranstalter dieses Besuchs war das 1955 „als erste private, politisch und konfessionell unabhängige Entwicklungshilfeorganisation der Schweiz“ gegründete Schweizer Hilfswerk für außereuropäische Gebiete, das sich 1965 in Helvetas umbenannte und als solche heute noch aktiv ist.4 Laut einem Artikel in der Zeitung der Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel (VHTL) hatten sich kirchliche Kreise und das Arbeiterhilfswerk auf Anregung des Schweizer Friedensrates „maßgeblich an der Gründung“ des Hilfswerks beteiligt.5 Der Artikel der VHTL-Zeitung bemerkt, dass in der Organisation „an maßgeblicher Stelle auch Frauen“ mitarbeiten, die damit auch die Menschenrechte universell verbreiten wollen, aber in „ihrem eigenen Land nicht als vollwertige Staatsbürgerinnen anerkannt“ würden. Den Schritt, auf das verwirklichte Frauenwahlrecht in Nigeria wie in anderen neuen unabhängigen Staaten zu verweisen, macht der Artikel jedoch nicht.

Für Die Woche. Neue Schweizerische illustrierte Zeitung gab dieses Ereignis jedenfalls Anlass für eine eindrucksvolle Fotoreportage, ein Schwerpunkt dieses wöchentlich erscheinenden Magazins, das seit 1922 vom konservativ-katholischen Otto-Walter-Verlag aus Olten (Solothurn) herausgegeben wurde. Auch andere schweizerische Medien dieser Zeit haben Bilder von Schwarzen Menschen in der Schweiz als solche zur Nachricht gemacht, und ihre Anwesenheit damit als außerordentlich dargestellt.

Besonders außerordentlich stellten schweizerische Medien in späteren Jahren Schwarze Schweizerinnen dar, die einfach ihre politischen Rechte ausübten, umso mehr wenn sie für politische Ämter kandidierten, wie Jovita Dos Santos Pinto bezüglich Tilo Frey gezeigt hat.6 Anlässlich der ersten Teilnahme der Schweizerinnen an eidgenössischen Wahlen Ende Oktober 1971 widmete zum Beispiel die freisinnige Tessiner Zeitung Il Dovere einen Artikel – und ein obligatorisches Bild – zur Wahlteilnahme einer „sympathischen färbigen Wählerin“. Der Artikel erklärte folglich die Gründe für dieses scheinbar berichtenswerte Ereignis: Ester Milli stamme aus Ghana, habe dort ihren Mann Giacomo Milli kennengelernt und durch ihre Heirat die schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten. Wie Jovita Dos Santos Pinto es auch für andere Fälle herausarbeitet, ist es nicht der zehnjährige Aufenthalt ihres Mannes in Ghana als Unternehmer in dieser Darstellung, der als erklärungsbedürftig erscheint, sondern die Präsenz von Ester Milli in einem Tessiner Stimmbüro.7

Den Besuch der nigerianischen Studierenden stellt auch die Woche als eine Art von feel-good story für das schweizerische Publikum dar. Als Motiv und Begründung für das Projekt führt der Artikel an, dass es sich bei der nigerianischen Delegation um „Angehörige einer erwachenden Nation“ handele, die „eines Tages […] in ihrer Heimat führende Positionen einnehmen“ sollen. Da es „heute noch keine Schule gibt, an der das Fach ‚Demokratie‘ gelehrt würde“, sei das Schweizer Hilfswerk eingesprungen und habe „das Thema gleich im Anschauungsunterricht“ behandelt. Das Hilfswerk übersah dabei die vielfältigen (und schon diskutierten) Praktiken der politischen Bildung in der Schweiz (damals überwiegend „Staatskunde“ genannt), übernahm aber die alte Vorstellung in der Schweiz, dass Demokratie und Bürger(*in)sein sich erst durch Mitmachen erlernen lassen würden.8

Ein neuer Schweizer Exportartikel: Unterricht in Demokratie, in: Die Woche. Neue Schweizerische Illustrierte Zeitung, 10.8.1958, S. 4–5. Digitalisierung der schweizerischen Nationalbibliothek, Rechte: Ringier.

Der Hauptteil des Artikels berichtet in Bild und Schrift von dem Besuch der Rekrutenschule und der Zürcher Stadtpolizei, der Vorführung und dem Ausprobieren von Waffensystemen sowie der Aufklärung über „Sinn, Zweck und Art“ des Schweizer Wehrwesens und „natürlich kam auch das Thema der ‚Neutralität‘ zur Sprache“. Im Fokus der zweiten, lediglich bebilderten Seite steht die einzige teilnehmende Frau der Delegation, die sich in London auf das Lehrerinnenexamen vorbereite. In einem paternalistischen Tonfall wird beschrieben, wie sie „unter galanter Assistenz“ eine Handgranate geworfen habe, die „leider nicht ganz dorthin [flog], wo sie es haben wollte“. Wenigstens habe sie aber Einsatz gezeigt, und das zähle, denn hinterher seien „zwei Mann nötig [gewesen], um den Krampf der ungewohnten Anstrengung aus dem Arm des Fräuleins zu massieren“. Die „Burschen aus Nigeria“ hingegen nahmen es, so beschreibt es eine weitere Bildunterschrift, „selbst mit Korporalen der Schweizer Armee auf“.

Den Fokus auf den Besuch militärischer Einrichtungen zu legen, ist eine redaktionelle Entscheidung. Dies kann publizistisch begründet sein, da von dem dortigen Besuch wohl die spektakulärsten Bilder für eine illustrierte Zeitschrift zu erwarten sind. Der ganze Aufenthalt der nigerianischen Delegation dauerte jedoch mehrere Wochen: auf den 14-tägigen Einführungskurs in Demokratie mit Besuchen verschiedener Einrichtungen folgte ein mehrwöchiger Aufenthalt bei Schweizer Gastfamilien.

Mit einer Schlüsselwortsuche in den verschiedenen Datenbänken von digitalisierten Zeitungen in der Schweiz,9 lassen sich Spuren des Besuchs auch in anderen Zeitungen finden. Diese nuancieren die Selbstverständlichkeiten der Woche, etwa dass Studierende aus der „erwachenden Nation“ Nigeria einen Nachholkurs zur Demokratie brauchen würden und sogar Einblicke, die „dem gewöhnlichen Schweizer Bürger ja gar nicht zugänglich“ seien. Laut der Zeitung des Landesrings der Unabhängigen (mitte-links) Die Tat haben die Teilnehmer*innen der Delegation in England studiert.10

Die Tat hat auch versucht, die Perspektive umzudrehen, und einen Teilnehmer sprechen lassen. In einem Erfahrungsbericht (wohl aus dem Englischen übersetzt und höchstwahrscheinlich von der Zeitung überarbeitet) bittet der Student Akinsola Faluyi seine Leser*innen, „sich selber die Frage vorzulegen“, was sie über sein Heimatland wissen würden und hoffe „zum mindesten“, dass sie wissen, wo es liegt.11

Das Narrativ, das als Perspektive „eines Nigerianers“ dargestellt wird, spiegelt den Rahmen des Ausflugs wieder, den zukünftigen nigerianischen Eliten (das Studium in Großbritannien weist auf Oberschichtsfamilien hin) im Rahmen einer postkolonialen aber weiterhin antikommunistischen Neuorientierung des Westens das schweizerische Demokratiemodell näherzubringen.12 Diplomatisch hebt der Bericht die schweizerische Demokratie sogar gegenüber dem britischen Zweiparteien-System und der US-amerikanischen Präsidialdemokratie hervor. Die Schweiz solle die Befriedung von Klassenkämpfen erreicht haben, was Faluyi auf die Erziehung zurückführt sowie auf „tiefere Zusammenhänge“, welche sich ihm aber noch verbergen. Anders als bei der Woche spielt das Milizsystem in diesem Text quasi keine Rolle. Der Bericht lobt aber die schweizerische Neutralität, die, so müsse man „ganz klar feststellen“, „pro-westlich“ sei und es sei „zwecklos, dies in Abrede zu stellen“. Darin attestiert er der Schweiz einen gewissen Vorbildcharakter für „jüngere Nationen“.

Die Schweiz stellt er auch als Vorbild in einem für heute ungemütlichen Zusammenhang dar: Faluyi scheint auch davon beeindruckt, dass in der Schweiz nur „Männer, und ausschließlich Männer!“ wahlberechtigte Stimmbürger sind, während es im Haushalt einer Schweizer Familie genug „zu tun zu geben“ scheine, „um eine jede Frau tätig… [sic!] und glücklich zu machen“. „Weder die Demokratie noch die Neutralität“ der Schweiz haben ihn nämlich am meisten beeindruckt, sondern das Familienleben in der Schweiz, womit er ein patriarchalisches Familienmodell lobt. Das „Problem der außer Rand und Band geratenen Jugend“ sei in der Schweiz durch „tüchtige Kontrolle der Kinder“ verhindert. Es sei eine „überaus erfrischende Erfahrung“, dass, „im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, die Position und die Autorität des Vaters anerkannt geblieben ist und von der Mutter und den Kindern gleicherweise respektiert wird“.

In dieser Darstellung taucht zudem Faluyi als Student auf, der schon die Zukunft des Landes vor Augen hat und als quasi-Wirtschaftsvertreter in der Schweiz sein Land repräsentieren möchte. Schweizer*innen sollen doch gerne in Nigeria investieren, da nichts darauf hindeute, dass die Risiken dort „überdurchschnittlich hoch“ seien: „Nigeria hat ein großes Interesse an ausländischen Investitionen“. Akinsola Faluyi hat in der Tat später führende Positionen in nigerianischen Verbänden eingenommen. Sein Sohn ist heute Manager eines nigerianischen Unternehmens im Energiesektor, das auch heute noch in der Entwicklungszusammenarbeit etwa mit der deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) aktiv ist. Er schrieb uns über seinen Vater in einer Mail: „He was also quite interested in student activism and was an active participant in the euphoria of the preparations for Nigeria’s independence which was initially planned for 1958 but later postponed to 1960. He moved back to Nigeria in 1959 after he completed his studies.“13

Weder sein Erfahrungsbericht noch diese Email schöpfen natürlich eine „nigerianische Perspektive“ aus, obgleich der Artikeltitel dies essentialistisch denken lässt („Die Schweiz in den Augen eines Nigerianers“). Der unerwarteter Erfahrungsbericht Faluyis in der Tat weist dennoch darauf hin, dass die Beziehungen zwischen den Programmbeteiligten – auf nigerianischer wie schweizerischer Seite – sich nicht allein in einem binären kolonialen Machtverhältnis einsperren lassen, sondern in stetiger Verhandlung und an der Schnittstelle zwischen mehreren hierarchische Differenzlinien (insb. „Race“ und Herkunft, aber auch Geschlecht, soziale Klasse oder auch Alter) gedacht werden müssen.

In der medialen Berichterstattung der Begegnung kristallisierten sich aber verschiedene Schichten von kollektiven Vorstellungen schweizerischer Journalist*innen und ihres imaginierten Zielpublikums: zur schweizerischen Demokratie als (androkratischer) Sonderfall und „Exportprodukt“, zu den afrikanischen „Anderen“, aber auch zur Zukunft des gerade unabhängig gewordenen Staates Nigeria. Diese Vorstellungen stammen wohl aus älteren kolonialen Othering-Prozessen wie aus der antikommunistischen Kartographie der „liberalen Demokratie“ nach dem Zweiten Weltkrieg, worauf die Schweiz sich gerne als Wachturm selbst darstellte.14. Sie wurden aber gerade in solchen Narrativen neu verhandelt, als die Schweiz wie andere europäische Länder in Folge der Unabhängigkeiten ihre Beziehungen zu „Afrika“ neu denken musste. Dieses Beispiel lädt weiter ein, die Geschichte der politischen Bildung jenseits nationaler Grenzen und gerade an der Schnittstelle zur (postkolonialen) Entwicklungszusammenarbeit zu denken.

*Matthias Ebbertz hat Geschichte, Soziologie und Philosophie studiert. 2020 war er Praktikant am Deutschen Historischen Institut Paris und forschte zur Geschichte der politischen Bildung in Zusammenhang mit der Eventreihe “Can We Learn Democracy? Transnational Perspectives from the 19th-21st Century”. Heute forscht er als Doktorand am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte (https://www.lhlt.mpg.de/ebbertz) zur betrieblichen Mitbestimmung in der Metallindustrie in der Weimarer Republik.

  1. Ein neuer Schweizer Exportartikel: Unterricht in Demokratie, in: Die Woche. Neue Schweizerische Illustrierte Zeitung, 10.8.1958, S. 4–5; Falk, Francesca: Gender Innovation and Migration in Switzerland, Cham 2019; Dos Santos Pinto, Jovita (mit Elisabeth Joris): Spuren. Eine Geschichte Schwarzer Frauen in der Schweiz, in: Berlowitz, Shelley; Joris, Elisabeth; Meierhofer-Mangeli, Zeedah (Hg.): Terra Incognita? Der Treffpunkt Schwarzer Frauen in Zürich, Zürich 2013, S. 143–185. []
  2. Zur Diskussion eines schweizerischen „Kolonialismus ohne Kolonien“, Purtschert, Patricia; Lüthi, Barbara; Falk, Francesca (Hg.): Postkoloniale Schweiz: Formen und Folgen eines Kolonialismus ohne Kolonien, Bielefeld 2012; Purtschert, Patricia: Kolonialität und Geschlecht im 20. Jahrhundert : eine Geschichte der weißen Schweiz, Bielefeld 2019 []
  3. „Une république n**** peut instituer le suffrage féminin, elle n’en restera pas moins une république n****. Tandis que la Suisse a multiplié les signes et les preuves de sa maturité politique, alors même que les femmes n’y votent pas“, Amtliches Bulletin der Bundesversammlung, Debatte im Nationalrat über die Einführung des Frauenstimmrechts, 20. März 1958, S. 295. []
  4. Brassel-Moser, Ruedi: Helvetas, in: Historisches Lexikon der Schweiz, 05.12.2007. Online: <https://hls-dhs-dss.ch/articles/016636/2007-12-05/>, Stand: 03.06.2021. []
  5. Aufbauarbeit in Gegenwart und Zukunft, VHTL-Zeitung, 30.01.1959, S. 2, Online: https://impresso-project.ch/app/issue/VHT-1959-01-30-a/page/VHT-1959-01-30-a-p0002, Stand: 4. Juni 2021. []
  6. Dos Santos Pinto, Jovita: Tilo Frey. Exotisme, oubli collectif et rappel, in: Revue historique neuchâteloise (3–4), 2020, S. 175–185. []
  7. Una simpatica elettrice di colore fra i votanti di domenica scorsa, Il Dovere, 19. November 1971. []
  8. Tanner, Albert: Vom unmündigen Volk zu den überforderten BürgerInnen. Demokratiekonzepte und politische Erziehung 1798–1998, in: Reichenbach, Roland; Oser, Fritz (Hg.): Zwischen Pathos und Ernüchterung. Zur Lage der politischen Bildung in der Schweiz. Entre Pathos et Desillusion, Freiburg 2000, S. 43–56. Siehe zu dieser Idee auch Matthias Ebertz, Ein Übergangsritual für die „naive Demokratie“? Einige Quellen zur Entstehung der „Jungbürgerfeiern“ in der Deutschschweiz. []
  9. Siehe das Projekt der Nationalbibliothek und ihrer Partner https://www.e-newspaperarchives.ch/, eine ergänzende Liste https://www.e-newspaperarchives.ch/?a=p&l=de&p=onotherplatforms, und das vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützten Projekt impresso. Media Monitoring of the Past, https://impresso-project.ch []
  10. Das schweizerische Hilfswerk für außereuropäische Gebiete, Die Tat, 15. August 1958, S. 10, Online: https://impresso-project.ch/app/issue/DTT-1958-08-15-a/page/DTT-1958-08-15-a-p0010, Stand: 4. Juni 2021. []
  11. Akinsola Faluyi, Die Schweiz in den Augen eines Nigerianers, Die Tat, 15. Oktober 1958, S. 3, Online: https://impresso-project.ch/app/issue/DTT-1958-10-15-a/page/DTT-1958-10-15-a-p0003, Stand: 4. Juni 2021. []
  12. Einen ähnlichen Perspektivwechsel bittet auch Steve Pages Analyse der damaligen nigerianischen Berichterstattung über die Schweiz,Page, Steve: Le Nigeria et la Suisse, des affaires d’indépendance, Bern 2016, insb. S. 275-279 []
  13. Email von Seun Faluyi, 23.12.2020. []
  14. Zur Konstruktion und internationalen Werbung des schweizerischen „Demokratiemodells“ insb. durch die Stiftung Pro Helvetia, „La Suisse, démocratie-témoin“, La Suisse au miroir du monde, http://archive.miroirdumonde.ch/media/163.html, Stand: 4. Juni 2021; Kadelbach, Thomas: «Swiss Made». Pro Helvetia et l’image de la Suisse à l’étranger (1945-1990), Neuchâtel 2013. []

Ein Übergangsritual für die „naive Demokratie“? Einige Quellen zur Entstehung der „Jungbürgerfeiern“ in der Deutschschweiz

Autor: Matthias Ebbertz*
Redaktion: Zoé Kergomard

Noch heute erhalten 18-Jährige in manchen schweizerischen Gemeinden eine Einladung zu der jährlichen Jungbürgerfeier, um sie in die Ausübung ihrer politischen Rechte „feierlich“ einzuführen. Aus einer anthropologischen Perspektive lassen sich diese Anlässe als Übergangsritual verstehen, die den Übergang zu erwachsenen, wahlberechtigten Staatsbürger*innen markieren und – zumindest in der Theorie – an die damit verbundenen Rechten und Pflichten erinnern sollen. In ihrer Feldforschung bezüglich der Jungbürgerfeiern in der Romandie haben Maxime Felder, Laurence Ossipow und Isabelle Csupor die vielfältigen Ambivalenzen dieses Rituals analysiert, das den Jugendlichen bestimmte Staatsbürgerschaftspraktiken als Vorbild zeigen sollte – was diese wohl nur bedingt interessiert, wie die schwankende, wenn nicht niedrige Teilnahme nahelegt.1

Dennoch fällt die Kontinuität dieser Rituale auf: Felder, Ossipow und Csupor finden erste Spuren davon 1924 in Genf und stellen dabei fest, dass sich die Jungbürgerfeier in der Romandie im Laufe der Zeit verändert. Ursprünglich stark militaristisch und nationalistisch geprägt, wurde die Teilnahme schrittweise auch für Frauen sowie später für Jugendliche ohne Schweizer Pass geöffnet. Sie nehmen heute – zumindest in Genf – ein breites Staatsbürgerschafts- und Partizipationsverständnis jenseits des Wählens an. Im Vergleich dazu war das niederländische Pendant zu den Jungbürgerfeiern bereits in den 1970er Jahren aufgrund seines paternalistisches Potenzials umstritten und bald auch vergessen, wie Wim de Jong gezeigt hat.2

Die Jungbürgerfeier von heute sind also nicht, was sie früher waren und wahrscheinlich nicht, wofür sie überhaupt geschaffen wurden. Die Genese der Jungbürgerfeiern und ihre allmähliche Verbreitung im deutschschweizerischen Raum lässt sich anhand der digitalisierten Ausgaben der Neuen Zürcher Zeitung im impresso-project ansatzweise nachverfolgen, zumindest, wenn es Zeitungsmeldungen über durchgeführte Feiern gab.

Die Diskussion beginnt mit der Beschreibung eines Problems: Gottfried Guggenbühl, Historiker an der ETH Zürich, nennt die Schweiz in einem Gastbeitrag eine „naive Demokratie“, die zwar als demokratisch gilt, aber die „staatsbürgerliche Bildung“ trotzdem „so ziemlich dem Zufall“ überlässt.3 Damit wird die Schweiz den Anforderungen der „heutige[n] Demokratie“ nicht gerecht. Dies liest sich bei ihm stellenweise wie die bekannten kulturpessimistischen Abgesänge auf den Stand der Bildung der Jugend, insbesondere wo er das fehlende Wissen und Verständnis seiner Studierenden in Schweizer Geschichte und die Besonderheiten ihrer demokratischen Institutionen beklagt. Besonders scheint ihn „ein Fräulein“ zu irritieren, das auf die Frage, „was man unter dem Proporz verstehe“, geantwortet habe, „es würde sie eher interessieren, wenn wir das Frauenstimmrecht hätten“. Was Guggenbühl umtreibt, ist die Sorge um die geistige wie reale Wehrhaftigkeit des Schweizer Modells, in dem durch das Milizsystem die politischen wie militärischen Pflichten des männlichen, volljährigen Bürgers einen engen Connex bilden. Die „Staatsbürgerkunde“ ist für ihn „selbstverständliche Voraussetzung einer wirksamen geistigen Landesverteidigung“. Er sieht jedoch das Problem einer rein theoretischen Vermittlung der Staatsbürgerkunde. Man könne niemandem „die Bundesverfassung um die Ohren schlagen, bis er sie auswendig weiß“, wenngleich „grundlegende Kenntnisse“ als „eiserner Wissensbestand“ notwendig seien. Die Erziehung zu Staatsbürgern formuliert er als eine „nationale Verantwortung“ in „einer Zeit beschleunigter Umwertung überlieferter Anschauungen“.

Zwei Jahre später reagiert Otto Weiß in der NZZ.4 Er ist ebenfalls ab 1947 Titularprofessor an der ETH Zürich für allgemeine und schweizerische Geschichte und mit Guggenbühl, der seit 1928 an der ETH Zürich lehrt, gut bekannt: sie gaben gemeinsam die „Quellen zur allg. Gesch.“ (4 Bde., 1939-58) heraus. Weiß greift Guggenbühls Beitrag auf und berichtet erfreut von den Diskussionen, die Guggenbühl ausgelöst habe.5 Als Antwort auf das von Guggenbühl aufgeworfene Problem der „naiven Demokratie“ und der Unkenntnis junger Schweizer Bürger vom demokratischen System formuliert Weiß die Idee der Jungbürgerfeier.

Unabhängig vom genau Ursprung dieser Idee zeigt die Verbindung von Weiß und Guggenbühl auch, dass es ein gut vernetzter Personenkreis war, der die Initiative für die Jungbürgerfeiern in der Schweiz vorantrieb. Weiß selbst ist wohl dem rechtsbürgerlichen Spektrum zuzuordnen. Er war erklärter „Anti-Marxist“, Militarist und schrieb ab etwa 1935 gelegentlich für die rechtsbürgerlichen Schweizer Monatshefte.6 Für die gute Vernetzung spricht auch das Initiativkomitee für die Einführung von Jungbürgerfeiern im Kanton Zürich, das sich um oder vor 1938 herum gebildet haben dürfte, und aus „Mitgliedern des Gemeinderates verschiedener Fraktionszugehörigkeit, aus Vertretungen der Zünfte, der Quartiervereine und vaterländischen Gesellschaften“ bestand.7

Die NZZ als Parteiorgan der Freisinnigen führt dann eine regelrechte Kampagne für die staatsbürgerliche Zeremonie. Von einer Durchführung auf Kreisebene in Zürich wird allerdings abgeraten: sie sei aufgrund der „politischen [linken] Färbung der einzelnen Quartiere wegen nicht geboten“.8 Die NZZ sieht das Ziel der Jungbürgerfeier darin, „das Verhältnis des Bürgers zum Staat seiner beklemmenden Formlosigkeit zu entkleiden“.9 Dieses Ziel ist damit auch als direkte Antwort auf das von Guggenbühl aufgeworfene Problem zu sehen, dass es nicht reiche, den Jugendlichen die Staatskunde theoretisch zu vermitteln. Deswegen soll der Staat wieder „Erlebnis werden“. Mit der Diskussion über Jungbürgerfeiern sei dieses Problem „auf die Tagesordnung öffentlicher Gegenwartsaufgaben gesetzt“. Die Jungbürgerfeier wird als eine Möglichkeit gesehen, durch die der „in seiner überlieferten Nüchternheit jeglicher pathetischen Geste abholde“ Schweizer eine emotionale Bindung zur Schweiz entwickeln soll. Der Artikel der NZZ setzt die Jungbürgerfeier explizit in eine Reihe mit der rituellen Erlangung der religiösen (Konfirmation), akademischen (Immatrikulation per Handschlag durch den Rektor) sowie der soldatischen Mündigkeit. Ebenso müsse es auch eine „Aufnahme ins Bürgerrecht“ geben, die über eine Überreichung des Steuerzettels hinausgehe, so der pointierte Schluss.

Zur historischen Legitimation der Jungbürgerfeier wird über einen Verweis auf die schweizerische Geschichte eine – zumindest ideelle – Kontinuität konstruiert, Paradebeispiel einer erfundenen Tradition. Die NZZ schreibt, die helvetische Staatsverfassung vom 12. April 1798 habe „die öffentliche Vereidigung der zwanzig Jahre alten Bürger“ vorgesehen.10 Im Kontext der Debatte wird in der NZZ auch das „Zürcher Bürger- und Heimatbuch“ vorgestellt und besprochen4, das Karl Hafner 1938 „im Zeichen der nationalen Gesinnung“11 herausgegeben hat. Hafner ist 1929-1935 freisinniger Regierungsrat für Militär in Zürich, dann Präsident des Erziehungsrats und kann wohl zu dem Netzwerk gezählt werden, das die Jungbürgerfeiern vorantrieb. Auch hier gehen Militär und Erziehung eine enge Verbindung ein – wie in der Kulturpolitik der geistigen Landesverteidigung, die erst 1938 formuliert wurde aber wohl als Rahmen vielfältiger Initiativen wie der Jungbürgerfeier fungierte. Das Buch soll an alle Jungbürger ausgeteilt werden und sowohl Bauern wie Städter, den „bescheidenen Dorfbewohner“ wie den „Weitgereisten“ ansprechen. Wieder wird betont, man wolle schichten- und klassenübergreifend die Schweizer ansprechen.

Mancherorts gibt es, trotz der abfälligen Bemerkungen Guggenbühls, auch eine Diskussion über die Teilnahme von Frauen an der Zeremonie. So will etwa die Regierung in Solothurn hinsichtlich „der Anteilnahme des heranwachsenden weiblichen Geschlechtes an der Jungbürgerfeier“, die „in letzter Zeit in der Presse angeregt worden“ sei, die „Entscheidung den Gemeindebehörden überlassen“.12 Die „Erweiterung der Jungbürgerfeier durch eine ähnliche Inpflichtname der erwachsenen Töchter“ sei in einer „außerordentlichen Tagung des Kantonrates durch eine sogenannte einfache Anfrage an den Regierungsrat in die parlamentarische Diskussion“ gerückt worden. Begründet wird die Anfrage damit, dass auch Frauen militärischen Dienst etwa beim passiven Luftschutz absolvierten. Die Frau solle sich „nicht zurückgesetzt fühlen“, deswegen solle sie immerhin „ein Erinnerungsblatt entgegennehmen“ dürfen.((Ibid.)) Auch in Lausanne solle die Feier im Beisein der „20 Jahre alt werdenden Töchter“ stattfinden.13

Der erste Hinweis auf eine stattgefundene Jungbürgerfeier, der sich bis jetzt in der Diskussion finden ließ, deutet auf eine erste Feier in der Gemeinde Zollikon im Jahr 1934 hin, die als „bahnbrechend“ bezeichnet wird.8 Interessant ist, dass in der ganzen Debatte auf die Genfer Feiern Mitte der 20er Jahre nicht verwiesen wird. Die NZZ und das Initiativkomitee haben bei der Durchsetzung von Jungbürgerfeiern in den 1930er Jahren eine bedeutende Rolle gespielt. Wie genau sich die Jungbürgerfeiern verbreiteten, wie sie vor Ort und in den Regionalparlamenten diskutiert wurden und vor allem ihre Rezeption bei denen, um die es geht, die aber kaum selbst gefragt wurden: den Jungbürgern und mancherorts auch Jungbürgerinnen, bleiben als offene Forschungsfragen.

*Matthias Ebbertz hat Geschichte, Soziologie und Philosophie studiert. 2020 war er Praktikant am Deutschen Historischen Institut Paris und forschte zur Geschichte der politischen Bildung in Zusammenhang mit der Eventreihe “Can We Learn Democracy? Transnational Perspectives from the 19th-21st Century”. Heute forscht er als Doktorand am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte (https://www.lhlt.mpg.de/ebbertz) zur betrieblichen Mitbestimmung in der Metallindustrie in der Weimarer Republik.

  1. Felder, Maxime; Ossipow, Laurence; Csupor, Isabelle: Citoyen·ne·s, mais pas encore adultes ? Les injonctions à la responsabilité et à la citoyenneté dans les rituels d’accession à la majorité en Suisse, in: Lien social et Politiques (80), 2018, S. 108–127. []
  2. De Jong, Wim: Civic Education and Contested Democracy. Towards a Pedagogic State in the Netherlands post 1945, Cham 2020. []
  3. Guggenbühl, Gottfried: Naive Demokratie, in: Neue Zürcher Zeitung, 03.05.1936, impresso-project.ch, Blatt 5, S. 1f, Online: https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1936-05-03-e/ []
  4. Weiß, Otto: Erbgut einer Demokratie. Zum Erscheinen des Zürcher Bürger- und Heimatbuches, in: Neue Zürcher Zeitung, 09.01.1938, impresso-project.ch, Blatt 4, S. 1, Online: https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1938-01-09-d/ [] []
  5. Weitere Forschung könnte mehr Hinweise auf diese Diskussion liefern und eventuell auch klären, ob sie in der NZZ oder zunächst eher semi-öffentlich geführt wurden, etwa in den vaterländischen Vereinen, zwischen Einzelpersonen etc. []
  6. Vgl. Nachruf auf Otto Weiß in den Schweizer Monatsheften, Jg. 30, H. 11 (1951). Otto Weiß organisierte einen „Freiwilligen Militärischen Vorunterricht“ in militärischen Erziehungscamps für Jugendliche, als dieser an den Schulen in Zürich vom turnerischen Vorunterricht abgelöst wurde. []
  7. Stadt Zürich. Jungbürger- und Jungbürgerinnenfeiern, in: Neue Zürcher Zeitung, 14.07.1939, impresso-project.ch, Blatt 3, S. 1, Online: https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1939-07-14-c/ []
  8. Zur Frage der Jungbürgerfeiern, in: Neue Zürcher Zeitung, 17.10.1938, impresso-project.ch, Blatt 2, S. 5, https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1938-10-17-a/ [] []
  9. Der junge Bürger in der Staatsgemeinschaft, in: Neue Zürcher Zeitung, 16.10.1938, impresso-project.ch, Blatt 5, S. 13, Online: https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1938-10-16-c/ []
  10. Zur Frage der Jungbürgerfeiern, in: Neue Zürcher Zeitung, 17.10.1938, impresso-project.ch, Blatt 2, S. 5, https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1938-10-17-a/ []
  11. Markus, Bürgi: Hafner, Karl, in: Historisches Lexikon der Schweiz, 20.11.2007. Online: <https://hls-dhs-dss.ch/articles/005917/2007-11-20/>, Stand: 13.07.2022. []
  12. Solothurn. Jungbürgerfeier, in: Neue Zürcher Zeitung, 09.07.1939, Blatt 1, S. 2, https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1939-07-09-e/ []
  13. Waadt. Jungbürgerfeiern, in: Neue Zürcher Zeitung, 08.06.1939, impresso-project.ch, Blatt 4, S. 2., Online: https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1939-06-08-f/ []