Autor: Matthias Ebbertz*
Redaktion: Zoé Kergomard
Noch heute erhalten 18-Jährige in manchen schweizerischen Gemeinden eine Einladung zu der jährlichen Jungbürgerfeier, um sie in die Ausübung ihrer politischen Rechte „feierlich“ einzuführen. Aus einer anthropologischen Perspektive lassen sich diese Anlässe als Übergangsritual verstehen, die den Übergang zu erwachsenen, wahlberechtigten Staatsbürger*innen markieren und – zumindest in der Theorie – an die damit verbundenen Rechten und Pflichten erinnern sollen. In ihrer Feldforschung bezüglich der Jungbürgerfeiern in der Romandie haben Maxime Felder, Laurence Ossipow und Isabelle Csupor die vielfältigen Ambivalenzen dieses Rituals analysiert, das den Jugendlichen bestimmte Staatsbürgerschaftspraktiken als Vorbild zeigen sollte – was diese wohl nur bedingt interessiert, wie die schwankende, wenn nicht niedrige Teilnahme nahelegt.1
Dennoch fällt die Kontinuität dieser Rituale auf: Felder, Ossipow und Csupor finden erste Spuren davon 1924 in Genf und stellen dabei fest, dass sich die Jungbürgerfeier in der Romandie im Laufe der Zeit verändert. Ursprünglich stark militaristisch und nationalistisch geprägt, wurde die Teilnahme schrittweise auch für Frauen sowie später für Jugendliche ohne Schweizer Pass geöffnet. Sie nehmen heute – zumindest in Genf – ein breites Staatsbürgerschafts- und Partizipationsverständnis jenseits des Wählens an. Im Vergleich dazu war das niederländische Pendant zu den Jungbürgerfeiern bereits in den 1970er Jahren aufgrund seines paternalistisches Potenzials umstritten und bald auch vergessen, wie Wim de Jong gezeigt hat.2
Die Jungbürgerfeier von heute sind also nicht, was sie früher waren und wahrscheinlich nicht, wofür sie überhaupt geschaffen wurden. Die Genese der Jungbürgerfeiern und ihre allmähliche Verbreitung im deutschschweizerischen Raum lässt sich anhand der digitalisierten Ausgaben der Neuen Zürcher Zeitung im impresso-project ansatzweise nachverfolgen, zumindest, wenn es Zeitungsmeldungen über durchgeführte Feiern gab.
Die Diskussion beginnt mit der Beschreibung eines Problems: Gottfried Guggenbühl, Historiker an der ETH Zürich, nennt die Schweiz in einem Gastbeitrag eine „naive Demokratie“, die zwar als demokratisch gilt, aber die „staatsbürgerliche Bildung“ trotzdem „so ziemlich dem Zufall“ überlässt.3 Damit wird die Schweiz den Anforderungen der „heutige[n] Demokratie“ nicht gerecht. Dies liest sich bei ihm stellenweise wie die bekannten kulturpessimistischen Abgesänge auf den Stand der Bildung der Jugend, insbesondere wo er das fehlende Wissen und Verständnis seiner Studierenden in Schweizer Geschichte und die Besonderheiten ihrer demokratischen Institutionen beklagt. Besonders scheint ihn „ein Fräulein“ zu irritieren, das auf die Frage, „was man unter dem Proporz verstehe“, geantwortet habe, „es würde sie eher interessieren, wenn wir das Frauenstimmrecht hätten“. Was Guggenbühl umtreibt, ist die Sorge um die geistige wie reale Wehrhaftigkeit des Schweizer Modells, in dem durch das Milizsystem die politischen wie militärischen Pflichten des männlichen, volljährigen Bürgers einen engen Connex bilden. Die „Staatsbürgerkunde“ ist für ihn „selbstverständliche Voraussetzung einer wirksamen geistigen Landesverteidigung“. Er sieht jedoch das Problem einer rein theoretischen Vermittlung der Staatsbürgerkunde. Man könne niemandem „die Bundesverfassung um die Ohren schlagen, bis er sie auswendig weiß“, wenngleich „grundlegende Kenntnisse“ als „eiserner Wissensbestand“ notwendig seien. Die Erziehung zu Staatsbürgern formuliert er als eine „nationale Verantwortung“ in „einer Zeit beschleunigter Umwertung überlieferter Anschauungen“.
Zwei Jahre später reagiert Otto Weiß in der NZZ.4 Er ist ebenfalls ab 1947 Titularprofessor an der ETH Zürich für allgemeine und schweizerische Geschichte und mit Guggenbühl, der seit 1928 an der ETH Zürich lehrt, gut bekannt: sie gaben gemeinsam die „Quellen zur allg. Gesch.“ (4 Bde., 1939-58) heraus. Weiß greift Guggenbühls Beitrag auf und berichtet erfreut von den Diskussionen, die Guggenbühl ausgelöst habe.5 Als Antwort auf das von Guggenbühl aufgeworfene Problem der „naiven Demokratie“ und der Unkenntnis junger Schweizer Bürger vom demokratischen System formuliert Weiß die Idee der Jungbürgerfeier.
Unabhängig vom genau Ursprung dieser Idee zeigt die Verbindung von Weiß und Guggenbühl auch, dass es ein gut vernetzter Personenkreis war, der die Initiative für die Jungbürgerfeiern in der Schweiz vorantrieb. Weiß selbst ist wohl dem rechtsbürgerlichen Spektrum zuzuordnen. Er war erklärter „Anti-Marxist“, Militarist und schrieb ab etwa 1935 gelegentlich für die rechtsbürgerlichen Schweizer Monatshefte.6 Für die gute Vernetzung spricht auch das Initiativkomitee für die Einführung von Jungbürgerfeiern im Kanton Zürich, das sich um oder vor 1938 herum gebildet haben dürfte, und aus „Mitgliedern des Gemeinderates verschiedener Fraktionszugehörigkeit, aus Vertretungen der Zünfte, der Quartiervereine und vaterländischen Gesellschaften“ bestand.7
Die NZZ als Parteiorgan der Freisinnigen führt dann eine regelrechte Kampagne für die staatsbürgerliche Zeremonie. Von einer Durchführung auf Kreisebene in Zürich wird allerdings abgeraten: sie sei aufgrund der „politischen [linken] Färbung der einzelnen Quartiere wegen nicht geboten“.8 Die NZZ sieht das Ziel der Jungbürgerfeier darin, „das Verhältnis des Bürgers zum Staat seiner beklemmenden Formlosigkeit zu entkleiden“.9 Dieses Ziel ist damit auch als direkte Antwort auf das von Guggenbühl aufgeworfene Problem zu sehen, dass es nicht reiche, den Jugendlichen die Staatskunde theoretisch zu vermitteln. Deswegen soll der Staat wieder „Erlebnis werden“. Mit der Diskussion über Jungbürgerfeiern sei dieses Problem „auf die Tagesordnung öffentlicher Gegenwartsaufgaben gesetzt“. Die Jungbürgerfeier wird als eine Möglichkeit gesehen, durch die der „in seiner überlieferten Nüchternheit jeglicher pathetischen Geste abholde“ Schweizer eine emotionale Bindung zur Schweiz entwickeln soll. Der Artikel der NZZ setzt die Jungbürgerfeier explizit in eine Reihe mit der rituellen Erlangung der religiösen (Konfirmation), akademischen (Immatrikulation per Handschlag durch den Rektor) sowie der soldatischen Mündigkeit. Ebenso müsse es auch eine „Aufnahme ins Bürgerrecht“ geben, die über eine Überreichung des Steuerzettels hinausgehe, so der pointierte Schluss.
Zur historischen Legitimation der Jungbürgerfeier wird über einen Verweis auf die schweizerische Geschichte eine – zumindest ideelle – Kontinuität konstruiert, Paradebeispiel einer erfundenen Tradition. Die NZZ schreibt, die helvetische Staatsverfassung vom 12. April 1798 habe „die öffentliche Vereidigung der zwanzig Jahre alten Bürger“ vorgesehen.10 Im Kontext der Debatte wird in der NZZ auch das „Zürcher Bürger- und Heimatbuch“ vorgestellt und besprochen4, das Karl Hafner 1938 „im Zeichen der nationalen Gesinnung“11 herausgegeben hat. Hafner ist 1929-1935 freisinniger Regierungsrat für Militär in Zürich, dann Präsident des Erziehungsrats und kann wohl zu dem Netzwerk gezählt werden, das die Jungbürgerfeiern vorantrieb. Auch hier gehen Militär und Erziehung eine enge Verbindung ein – wie in der Kulturpolitik der geistigen Landesverteidigung, die erst 1938 formuliert wurde aber wohl als Rahmen vielfältiger Initiativen wie der Jungbürgerfeier fungierte. Das Buch soll an alle Jungbürger ausgeteilt werden und sowohl Bauern wie Städter, den „bescheidenen Dorfbewohner“ wie den „Weitgereisten“ ansprechen. Wieder wird betont, man wolle schichten- und klassenübergreifend die Schweizer ansprechen.
Mancherorts gibt es, trotz der abfälligen Bemerkungen Guggenbühls, auch eine Diskussion über die Teilnahme von Frauen an der Zeremonie. So will etwa die Regierung in Solothurn hinsichtlich „der Anteilnahme des heranwachsenden weiblichen Geschlechtes an der Jungbürgerfeier“, die „in letzter Zeit in der Presse angeregt worden“ sei, die „Entscheidung den Gemeindebehörden überlassen“.12 Die „Erweiterung der Jungbürgerfeier durch eine ähnliche Inpflichtname der erwachsenen Töchter“ sei in einer „außerordentlichen Tagung des Kantonrates durch eine sogenannte einfache Anfrage an den Regierungsrat in die parlamentarische Diskussion“ gerückt worden. Begründet wird die Anfrage damit, dass auch Frauen militärischen Dienst etwa beim passiven Luftschutz absolvierten. Die Frau solle sich „nicht zurückgesetzt fühlen“, deswegen solle sie immerhin „ein Erinnerungsblatt entgegennehmen“ dürfen.((Ibid.)) Auch in Lausanne solle die Feier im Beisein der „20 Jahre alt werdenden Töchter“ stattfinden.13
Der erste Hinweis auf eine stattgefundene Jungbürgerfeier, der sich bis jetzt in der Diskussion finden ließ, deutet auf eine erste Feier in der Gemeinde Zollikon im Jahr 1934 hin, die als „bahnbrechend“ bezeichnet wird.8 Interessant ist, dass in der ganzen Debatte auf die Genfer Feiern Mitte der 20er Jahre nicht verwiesen wird. Die NZZ und das Initiativkomitee haben bei der Durchsetzung von Jungbürgerfeiern in den 1930er Jahren eine bedeutende Rolle gespielt. Wie genau sich die Jungbürgerfeiern verbreiteten, wie sie vor Ort und in den Regionalparlamenten diskutiert wurden und vor allem ihre Rezeption bei denen, um die es geht, die aber kaum selbst gefragt wurden: den Jungbürgern und mancherorts auch Jungbürgerinnen, bleiben als offene Forschungsfragen.
*Matthias Ebbertz hat Geschichte, Soziologie und Philosophie studiert. 2020 war er Praktikant am Deutschen Historischen Institut Paris und forschte zur Geschichte der politischen Bildung in Zusammenhang mit der Eventreihe “Can We Learn Democracy? Transnational Perspectives from the 19th-21st Century”. Heute forscht er als Doktorand am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte (https://www.lhlt.mpg.de/ebbertz) zur betrieblichen Mitbestimmung in der Metallindustrie in der Weimarer Republik.
- Felder, Maxime; Ossipow, Laurence; Csupor, Isabelle: Citoyen·ne·s, mais pas encore adultes ? Les injonctions à la responsabilité et à la citoyenneté dans les rituels d’accession à la majorité en Suisse, in: Lien social et Politiques (80), 2018, S. 108–127. [↩]
- De Jong, Wim: Civic Education and Contested Democracy. Towards a Pedagogic State in the Netherlands post 1945, Cham 2020. [↩]
- Guggenbühl, Gottfried: Naive Demokratie, in: Neue Zürcher Zeitung, 03.05.1936, impresso-project.ch, Blatt 5, S. 1f, Online: https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1936-05-03-e/ [↩]
- Weiß, Otto: Erbgut einer Demokratie. Zum Erscheinen des Zürcher Bürger- und Heimatbuches, in: Neue Zürcher Zeitung, 09.01.1938, impresso-project.ch, Blatt 4, S. 1, Online: https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1938-01-09-d/ [↩] [↩]
- Weitere Forschung könnte mehr Hinweise auf diese Diskussion liefern und eventuell auch klären, ob sie in der NZZ oder zunächst eher semi-öffentlich geführt wurden, etwa in den vaterländischen Vereinen, zwischen Einzelpersonen etc. [↩]
- Vgl. Nachruf auf Otto Weiß in den Schweizer Monatsheften, Jg. 30, H. 11 (1951). Otto Weiß organisierte einen „Freiwilligen Militärischen Vorunterricht“ in militärischen Erziehungscamps für Jugendliche, als dieser an den Schulen in Zürich vom turnerischen Vorunterricht abgelöst wurde. [↩]
- Stadt Zürich. Jungbürger- und Jungbürgerinnenfeiern, in: Neue Zürcher Zeitung, 14.07.1939, impresso-project.ch, Blatt 3, S. 1, Online: https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1939-07-14-c/ [↩]
- Zur Frage der Jungbürgerfeiern, in: Neue Zürcher Zeitung, 17.10.1938, impresso-project.ch, Blatt 2, S. 5, https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1938-10-17-a/ [↩] [↩]
- Der junge Bürger in der Staatsgemeinschaft, in: Neue Zürcher Zeitung, 16.10.1938, impresso-project.ch, Blatt 5, S. 13, Online: https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1938-10-16-c/ [↩]
- Zur Frage der Jungbürgerfeiern, in: Neue Zürcher Zeitung, 17.10.1938, impresso-project.ch, Blatt 2, S. 5, https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1938-10-17-a/ [↩]
- Markus, Bürgi: Hafner, Karl, in: Historisches Lexikon der Schweiz, 20.11.2007. Online: <https://hls-dhs-dss.ch/articles/005917/2007-11-20/>, Stand: 13.07.2022. [↩]
- Solothurn. Jungbürgerfeier, in: Neue Zürcher Zeitung, 09.07.1939, Blatt 1, S. 2, https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1939-07-09-e/ [↩]
- Waadt. Jungbürgerfeiern, in: Neue Zürcher Zeitung, 08.06.1939, impresso-project.ch, Blatt 4, S. 2., Online: https://impresso-project.ch/app/issue/NZZ-1939-06-08-f/ [↩]
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Olivier Lamon (August 8, 2022). Ein Übergangsritual für die „naive Demokratie“? Einige Quellen zur Entstehung der „Jungbürgerfeiern“ in der Deutschschweiz. Can We Learn Democracy? Retrieved February 19, 2025 from https://doi.org/10.58079/nfxo